Schulabschlüsse
An unserer Realschule können folgende Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
Erster Schulabschluss (ESA)
Diesen Schulabschluss erwerben unsere Schüler*innen mit der Versetzung in Klasse 10 (vgl. §26 APO-S I). Mit ihm können sie entweder auf einem Berufskolleg den nächsthöheren Schulabschluss (EESA) erwerben oder eine Ausbildung beginnen.
Dieser Schulabschluss hieß bisher Hauptschulabschluss nach Klasse 9.
Erster erweiterter Schulabschluss (EESA)
Diesen Schulabschluss erwerben unserer Schüler*innen, wenn sie die Versetzungsanforderungen für die Hauptschule erfüllen (gemäß §25 Abs. 1 & 2 APO-S I). Hierbei zählt Englisch als Nebenfach und es werden Bereichsnoten für Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften gebildet. Mit diesem Schulabschluss können sie entweder auf einem Berufskolleg den nächsthöheren Schulabschluss (MSA) erwerben oder eine Ausbildung beginnen.
Dieser Schulabschluss hieß bisher Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Diesen Schulabschluss erwerben unserer Schüler*innen, wenn sie die Versetzungsanforderungen für die Realschule erfüllen (gemäß §26 APO-S I). Mit diesem Schulabschluss können sie entweder auf einem Berufskolleg den nächsthöheren Schulabschluss (FHR) erwerben oder eine Ausbildung beginnen.
Dieser Schulabschluss hieß bisher Fachoberschulreife (FOR).
Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk (MSA + QV)
Diesen Schulabschluss erwerben unsere Schüler*innen, indem sie in allen Fächern mindestens eine befriedigende Leistung erzielen. Eine ausreichende Leistung muss in der gleichen Fächergruppe mit einer mindestens guten Leistung ausgeglichen werden, wobei in Fächergruppe 2 höchstens drei ausreichende Leistungen erbringen dürfen (das Wahlpflichtfach zählt zur Fächergruppe 2). Mit diesem Schulabschluss erhalten sie die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder können eine Ausbildung beginnen.